In der Schuldenkrise haben sich die EU-Staaten mit Ausnahme der Briten darauf geeinigt, in Sonderverträgen enger aneinander zu rücken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere wollen sich vertraglich auf eine geringere Neuverschuldung, eine so genannte Schuldenbremse, verpflichten. Ob diese Maßnahme reicht, um die Finanzmärkte zu beruhigen und die Krise langfristig in den Griff zu bekommen, ist zweifelhaft. Jedenfalls wird mit dem angekündigten Sondervertrag aber etwas ermöglicht, das schon seit vielen Jahren als Szenario durch Expertenkreise geistert: ein Europa mehrerer Geschwindigkeiten (dazu siehe auch die fünf EU-Szenarien des Centrums für Angewandte Politikforschung aus dem Jahre 2003 http://www.cap.uni-muenchen.de/publikationen/cap/szenarien.htm). Das heißt konkret, dass es eine Gruppe von Integrationswilligen gibt, die sich gemeinsam auf mehr Europa und weniger Nationalstaat einigen, während andere, die Angst um ihre Souveränität haben, zumindest vorerst nicht mitmachen. Dies war früher schon einige Male der Fall, etwa im Schengener Abkommen, aber auch im Brüsseler Pakt (Verteidigunsgemeinschaft) und selbstverständlich auch in Hinblick auf die Währungsunion. Dennoch hat man all diese Sonderverträge in den letzten Jahren zusammenführen und integrieren können. Der jetzt vorgeschlagene Schritt eines neuen Sondervertrags bricht diesen Trend, wurde aber notwendig, weil die so genannte Kompetenzkompetenz, also die Kompetenz zur Entscheidung über die Abtretung von Kompetenzen an die EU, nach wie vor auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruht und somit jede Refom von jedem einzelnen Mitgliedstaat aufgehalten werden kann. Anders formuliert: jede Änderung der EU-Verträge kann von Großbritannien, aber auch von Malta oder jedem anderen Staat verhindert werden. Und da der britische Premierminister Cameron im Vorfeld des jetzigen Gipfels schon angekündigt hatte, sich eine Zustimmung wenn dann sehr teuer abkaufen zu lassen, blieb den anderen nichts übrig, als einen neuen zwischenstaatlichen Vertrag vorzuschlagen. Das ist einerseits besser als gar nichts, andererseits aber auch in vielerlei Hinsicht problematisch: erstens wird auf diese Weise die große Idee eines gemeinsamen, geeinten Europas zwangsweise unterlaufen, es werden vertraglich ein Zentrum und eine Peripherie gefestigt, zweitens stellen sich viele Fragen, die den EU-Juristen schlaflose Nächte bereiten werden, wie etwa jene nach den Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der EU-Kommission in einem Sondervertrag einiger Mitgliedstaaten, drittens ist das Europäische Parlament als Legitimationsinstitution bei dieser Lösung völlig außen vor, womit viertens auch die europäische Bevölkerung keinerlei demokratischen Einfluss auf den Vertrag ausüben kann. Darüber hinaus wird auch unter denen, die jetzt vorangehen, außer der so genannten Schuldenbremse keine echte Reform der EU-Verträge diskutiert. Es wird also weiterhin keine Eurobonds geben, von einer Finanztransaktionssteuer ganz zu schweigen, und auch die Kompetenzkompetenz der Mitgliedstaaten bleibt unangetastet. Solange aber das Einstimmigkeitsprinzip für Vertragsänderungen aufrecht gehalten wird und man nicht qualifizierte Mehrheitsentscheidungen akzeptiert (also 55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren), wird die EU weiterhin auf kurzfristiges Krisenmanagement oder auf Sonderverträge angewiesen sein. Wenn Europa langfristig handlungsfähig bleiben will und die Zustimmung der Bevölkerung nicht weiter sinken soll, müssen sich die Staaten auf echte Reformen einlassen und ein Stück ihrer jeweils eigenen nationalstaatlichen Macht aufgeben.